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Ihre Kundennummer: , aufgrund der Corona-Situation erreichen uns immer mehr E-Mails und Anrufe von Urlaubern, in denen angekündigt wird, dass ausstehenden Zahlungen ausgesetzt werden. Zu groß ist hier die Sorge bei den Gästen, dass der Urlaub nicht stattfinden kann. Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner Landes VO ein Einreiseverbot bzw. Verbot der Zurverfügungstellung von Wohnungen für touristische Zwecke bis zum 10.05.2020 ausgesprochen. Anreisen bis zu diesem Datum können nicht durchgeführt werden. Wir versuchen, die Gäste auf einen anderen Termin umzubuchen, anderenfalls müssen schon erfolgte Zahlungen erstattet werden. Bei späteren Anreisen können sich die Kunden nach unserer Ansicht auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen, da fraglich ist, ob die Anreise möglich ist. Aus diesem Grund und solange keine Bekanntmachung eines Datums zur Aufhebung von Übernachtungsverboten zu touristischen Zwecken erfolgt ist werden wir Gästen mit Anreisen bis einschließlich Juli 2020 gestatten, ihre Zahlung bis zur Aufhebung auszusetzen. Sollten Sie der Vorgehensweise nicht zustimmen, widersprechen Sie bitte schriftlich (per E-Mail) bis zum 01.05.2020.
Mit freundlichen Grüßen |
InterDomizil GmbH
Julius-Vosseler-Str. 100, D-22527 Hamburg
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